Bericht aus dem Vorstand - Februar 2017


In der Sitzung des Vorstands am 09. Februar 2017 wurde die neue Aufgabe der Schulleitungen, die Datenbank der Beschäftigten der eigenen Schule im System ReLiV zu pflegen zu aktualisieren, zur Sprache gebracht. Der Vorstand sieht darin eine zusätzliche Aufgabe für die Schulleitungen und ein weiteres Argument für die Forderung nach dem Einsatz von Verwaltungsleitern.
Das jüngst in der Presse erörterte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Teilzeitbeschäftigung von Lehrkräften und Funktionsträger/innen wurde vom Vorsitzenden, Wagner, erläutert. Das Urteil habe für die Schulen Folgen, die schulintern – in eigener Verantwortung - zu behandeln seien. Die Senatsverwaltung für Bildung werde nach seiner Kenntnis keine Festlegungen treffen. Dort seien „Grundsätze zum Einsatz von Lehrkräften in Teilzeitbeschäftigung“ veröffentlicht worden.
Kollege Nitsch informierte darüber, dass voraussichtlich ab 2018 die Verfügungsfonds der Schulen aufgestockt und auch für Sachmittel genutzt werden können.
Kollege Nitsch spricht sich dafür aus, dass kritische Daten der einzelnen Schule wohl für die Schule verfügbar sein sollen, jedoch nicht im öffentlich zugänglichen Schulprofil erscheinen dürfen. Der Vorstand unterstützt diese Auffassung. - Ju.

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